Immobilien: Schneller Ersatz
Wer eine vermietete Wohnung selbst beziehen will, kann dem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen. Doch dieser Kündigungsgrund birgt seine Tücken. Die Gerichte wägen nicht nur in jedem Einzelfall ab, ob die Interessen des Vermieters die Interessen des Mieters am Erhalt seiner Wohnsituation überwiegen. Wenn dem Vermieter außerdem eine andere Mietwohnung gehört, muss er sie unter Umständen dem gekündigten Mieter anbieten.Dies hatte in einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ein Vermieter versäumt: Nachdem der Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt hatte, wurde im ersten Obergeschoss desselben Hauses eine andere Mietwohnung frei, die ebenfalls ihm gehörte. Diese Wohnung vermietete der Vermieter neu, ohne sie zuvor dem gekündigten Mieter angeboten zu haben. Fatal für den Vermieter: Da er seiner Anbietpflicht nicht nachgekommen war, war die Kündigung wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rücksichtnahme rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam (BGH, VIII ZR 78/10...
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erschienen am 24.05.2013 um 06:50 Uhr