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Politik: Land muss nicht zahlen

Rostock - Das Land Mecklenburg-Vorpommern muss einem Gegner des G-8-Gipfels vom Sommer 2007 wegen einer Augenverletzung nach einem Wasserwerfereinsatz kein Schmerzensgeld zahlen. Das entschied das Landgericht Rostock in einem am Freitag verkündeten Urteil. Der 39 Jahre alte Mann hatte 30000Euro Schmerzensgeld einklagen wollen, weil er während einer Demonstration in Heiligendamm durch einen Wasserwerfer so schwer am linken Auge getroffen wurde, dass die Augenhöhle zerschmettert und das Augenlid zerrissen wurde. Der Mann hat seitdem eine Sehkraft von nur noch drei Prozent. Nach Ansicht des Gerichts haftet dafür jedoch nicht das Land Mecklenburg-Vorpommern, obwohl die Landespolizei für den Gesamteinsatz zuständig war. Da der Wasserwerfer aus Nordrhein-Westfalen an die Ostsee abkommandiert worden war, müsse der Demonstrant sich mit seiner Schmerzensgeldforderung gegebenenfalls an die dortige Polizei wenden. Während des Gipfeltreffens war es auch in Rostock zu heftigen Auseinandersetzungen ...

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erschienen am 04.12.2010 um 05:00 Uhr

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