Wirtschaft: Frühstücken wie früher
Geschäftsreisende können künftig das Frühstück im Hotel wieder unkompliziert abrechnen. Leistungen im Hotel, die - anders als die Übernachtung - nicht mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz begünstigt sind, werden künftig zu einem Rechnungsposten "Business-Paket" zusammengefasst. Hotels können somit für Geschäftsreisende wieder einen pauschalen Preis für Zimmer mit Frühstück anbieten, von dem der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter den Gesamtpreis abzüglich 4,80 Euro steuerfrei erstatten kann. Die Hotelbranche hat dies am Dienstag begrüßt. Mit den neuen Regelungen seien "die Geschäftsreisekunden bezüglich der lohnsteuerrechtlichen Behandlung des Frühstücks wieder so gestellt wie vor der Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes zum 1. Januar 2010", erklärten der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) und der Hotelverband Deutschland (IHA) am Dienstag in Berlin. Unbedingt zu beachten sei aber, dass in einem solchen "Business-Paket" keine privaten Leistun...Weiter zum vollständigen Artikel ...
erschienen am 10.03.2010 um 03:45 Uhr